Stiftung Kloster Dalheim
Über die Stiftung
Das Bau- und Bodendenkmal Kloster Dalheim steht seit 1979 im Eigentum des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Wesentliche Bestandteile sind das klösterliche Gebäudeensemble (Kernanlage mit Kirche, Wirtschaftsgebäude) sowie Gärten und Außengelände auf insgesamt sieben Hektar Gesamtfläche. Von 1999 bis 2001 untersuchte der LWL das Entwicklungspotential des Ortes und entschied im Jahre 2002, das Bau- und Bodendenkmal unter Berücksichtigung seiner Geschichte zu einem Museum und Veranstaltungsort auszubauen. Hierfür richtete der LWL zunächst einen Vorlaufbetrieb ein. Im Hinblick auf die museale Nutzung erfuhr die Kernanlage in den Jahren 2004 bis 2010 umfangreiche bauliche Ertüchtigungen, um wesentliche museale Funktionen erfüllen zu können.
Die Stiftung Kloster Dalheim ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie wurde im Jahre 2006 vom LWL, dem Kreis Paderborn sowie von privaten Stiftern gegründet. Zweck der Stiftung ist die Förderung kultureller Zwecke durch die museale Erschließung klösterlicher Lebenskultur in Westfalen mit dem Ziel, diese einem breiten Publikum näher zu bringen. Der Stiftung Kloster Dalheim ist der laufende, operative Betrieb der gleichnamigen Einrichtung Stiftung Kloster Dalheim. LWL-Landesmuseum für Klosterkultur. Westfälisches Landesmuseum in der Gemeinde Lichtenau-Dalheim (Kreis Paderborn) vom LWL übertragen worden. Die museale Erschließung wird neben dem allgemeinen Museumsbetrieb insbesondere durch Kulturveranstaltungen auf dem Gelände des ehemaligen Klosters Dalheim verwirklicht.
Organe der Stiftung sind:
1. der Vorstand,
2. die Geschäftsführung,
3. das Kuratorium.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus drei Personen. Mitglieder des Vorstandes sind: 1. der/die Kulturdezernent/in des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, 2. der Landrat/die Landrätin des Kreises Paderborn, 3. ein/e Vertreter/in der weiteren Stifter/innen. Der Vorstand hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Satzung der Stiftung Kloster Dalheim den Willen der Stifter so wirksam wie möglich zu erfüllen.
Seine Aufgabe ist insbesondere:
- die Anlage des Stiftungsvermögens,
- die Beschlussfassung über die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und der Zuwendungen Dritter, sofern sie nicht dem Stiftungsvermögen zuwachsen,
- die Aufstellung des jährlichen Wirtschaftsplans der Stiftung,
- die Überwachung der Geschäftsführung.
Der Vorstand der Stiftung Kloster Dalheim setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
Dr. Barbara Rüschoff-Parzinger, LWL-Kulturdezernentin: Vorstandsvorsitzende
Christoph Rüther, Landrat des Kreises Paderborn
Fritz-Wilhelm Pahl, Sprecher des Stifterkollegs
Geschäftsführung
Die Geschäftsführung besteht aus einer Person. Der/die Geschäftsführer/in der Stiftung ist zugleich der/die jeweils amtierende Direktor/in von der Stiftung Kloster Dalheim. LWL-Landesmuseum für Klosterkultur. Geschäftsführer sowie Museumsdirektor ist derzeit Dr. Ingo Grabowsky.
Kuratorium
Das Kuratorium überwacht als unabhängiges Kontrollorgan die Beachtung des Stifterwillens durch den Vorstand. Vorsitzender des Kuratoriums ist der/die jeweils amtierende Direktor/in des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe. Kuratoriumsvorsitzender sowie Landesdirektor ist derzeit Dr. Georg Lunemann.
Stifterkolleg
Als Gemeinschaft der Stifterinnen und Stifter wird das „Stifterkolleg Kloster Dalheim“ gebildet. Die Aufnahme in das Stifterkolleg ist abhängig von der Höhe der Zuwendung. Das Stifterkolleg hat beratende Funktion für die Organe der Stiftung Kloster Dalheim. Es sieht seine besondere Aufgabe darin, die Stiftung Kloster Dalheim bei der Erfüllung ihres Zwecks zu unterstützen, insbesondere durch die Einwerbung von weiteren Zustiftungen. Sprecher des Stifterkollegs ist derzeit Fritz-Wilhelm Pahl.
Wenn Sie sich für die Stiftung engagieren möchten, sprechen Sie gerne die Geschäftsführung an.
Stiftung Kloster Dalheim.
LWL-Landesmuseum für Klosterkultur.
Am Kloster 9
33165 Lichtenau-Dalheim
Tel: 05292 . 9319-0
E-Mail: kloster-dalheim@lwl.org